Der Versorgungsamt Report
Das Buch
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Die Arbeitsweise und Entscheidungen der Versorgungsverwaltung treffen bei Betroffenen
und deren Rechtsberatern, aber auch bei den behandelnden Ärzten auf wenig Verständnis. Eine
interne Untersuchung an ca. 3.200 Akten lässt die Aussage zu, dass von den rund 2 Millionen
Bescheid-Empfängern in 2006 ca. 70%, also 1,4 Millionen, mit dem erhaltenen Bescheid der Versorgungsverwaltung nicht
zufrieden sein konnten.
Das Buch „Der Versorgungsamt Report" zeigt Ursachen der Unzufriedenheit der Betroffenen,
die Hintergründe und bestehenden Missstände auf. Es versteht sich als eine Mischung aus Enthüllung
und Hilfestellung.
Unter vielen anderen behandelt das Buch die folgende Aspekte:
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Die Verwaltungsabläufe und die Grundlagen der Entscheidungen sind so
komplex und undurchsichtig, dass für die Betroffenen die Arbeit der Verwaltung nur schwer nachvollziehbar
ist. So wird selbst ein objektiv richtiges Ergebnis kaum akzeptiert. Die Informations- und Aufklärungspolitik lässt
durchweg zu wünschen übrig.
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Eine Gleichbehandlung fehlt nicht nur auf Bundesebene zwischen den einzelnen Ländern,
sondern auch auf Landesebene zwischen den einzelnen Ämtern. Dies führt dazu, dass zwei
Betroffene mit gleichen Funktionsstörungen in vergleichbarer Ausprägung an zwei nur 10 km
auseinander liegenden Wohnorten einmal mit einem GdB von 40, also
faktisch ohne Schwerbehinderung, im anderen Fall mit einem GdB von 50 und dem
Merkzeichen G eingestuft werden.
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Die Antragsteller müssen oft eine erhebliche Verfahrensdauer in Kauf nehmen. Laufzeiten eines
Verfahrens von insgesamt mehr als einem Jahr sind eher die Regel als die Ausnahme. Im Falle z.B. von Krebserkrankungen
kann der Antragsteller buchstäblich „darüber wegsterben“. Verantwortlich ist zum einen die schleppende Bearbeitung durch
die Verwaltung, zum anderen das sich meistens anschließende Widerspruchsverfahrens, in dem oft
erst im Nachhinein die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Begutachtungen erkannt wird.
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Weitere wesentliche Ursache für die bestehenden Qualitätsprobleme sind die fast schon
sittenwidrig niedrigen Honorare der eingebundenen Fachleute: Externe Vertragsgutachter
der Versorgungsverwaltung erhalten einen Stückpreis von ca. 10 – 15 €
einschließlich Schreibgebühren und Transportkosten für sogenannte „gutachtliche
Stellungnahmen nach Aktenlage“. Rechtsanwälte der Betroffenen müssen infolge der gesetzlich
geregelten Vergütung im Sozialrecht oft zu Stundensätzen von 10 € netto und weniger arbeiten.
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Vielfach hat die Anerkennung als Schwerbehinderter für die Betroffenen nicht den erwünschten
und durch das Grundgesetz garantierten Nachteilsausgleich ihrer Behinderung zur Folge, wie z.B.
eine finanzielle Entlastung im Bereich der Einkommenssteuer. Gerade bei sozial schwächeren Behinderten
werden die nach derzeitiger Rechtslage gewährten Entlastungen und Hilfen
dem Bedarf nicht gerecht. Dies liegt überwiegend in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers.
Hier sind nur exemplarisch einige kritische Punkte angesprochen, die zu einer „gefühlten
Ungerechtigkeit" durch die Versorgungsverwaltungen in der Bevölkerung führen.
Die gesamte Struktur der Versorgungsverwaltung in Deutschland bedarf einer dringenden
Modernisierung in allen Ebenen. Vor allen Dingen ist die Politik aufgefordert, Gesetze
und Verwaltungsvorschriften so zu gestalten, dass der behinderte Mitbürger, vor allem der sozial Schwache, den im
Grundgesetz zugesicherten Nachteilsausgleich auch tatsächlich erhält.
Bis es denn zu möglichen Veränderungen kommt, ist den Betroffenen effektiv
nur durch durch Aufklärung, allgemeine Ratschläge und durch
den Verweis auf kompetente juristische und medizinische Berater für die Begleitung im Einzelfall zu helfen.
— Und genau hier setzt das Buch „Der Versorgungsamt Report" an.